FU Pr
Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind
10 Pkte.
- Eine Leistung nach Nr. FU Pr ist nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. FU 1 abrechenbar.
- Die Abrechnung der Leistung nach Nr. FU Pr setzt die Einzelunterweisung voraus.
KZVB-Hinweis:
- Die Bema-Nr. FU Pr ist nur im Zusammenhang mit Bema-Nr. FU 1 und nur soweit erforderlich, abrechenbar. (vgl. § 5 lit. c der Richtlinie zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V)