809 0 | Vollständige Unterfütterung einer Basis |
Kurztext | Vollständige Unterfütterung |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Basis unterfüttern (bei Basis FKO-Gerät, je Kiefer) Basis unterfüttern mit funktioneller Randgestaltung ggf. einschließlich Sicherung von vorhandenen Verbindungselementen |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 809 0 ist je Prothese und KFO-Basis einmal abrechenbar, bei bimaxillärem Gerät je Kiefer. Die L-Nr. 809 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 801 0, 802 1 - 802 7, 861 0, 862 0 und 863 0. Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch L-Nr. 012 0 abrechenbar. |