Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V)
(FU-RL)
in der Fassung vom 17. Januar 2019
veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.05.2019 B2)
in Kraft getreten am 1. Juli 2019
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