103 2 | Weitere Maßnahme bei Krone/Brückenglied: Krone/Brückenglied in vorhandene Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten |
Kurztext | Krone/Brückenglied einarbeiten |
Erläuterungen zur Abrechnung Für das Einarbeiten einer neu angefertigten Krone oder eines Brückengliedes in eine vorhandene Halte- und/oder Stützvorrichtung ist die L-Nr. 103 2 einmal je Krone oder Brückenglied abrechenbar. Neben der L-Nr. 103 2 ist die L-Nr. 103 1 für dieselbe Krone oder für dasselbe Brückenglied nicht abrechenbar. |