GOÄ
- Aus Teil J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Ä1414 - Ä1520)
- 1414 Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase
- 1418 Endoskopische Untersuchung Nasenhaupthöhlen/Nasenrachenraums
- 1425 Ausstopfung der Nase von vorn
- 1426 Ausstopfung der Nase von vorn und hinten
- 1427 Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern
- 1428 Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase
- 1465 Punktion einer Kieferhöhle
- 1466 Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie)
- 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus
- 1468 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
- 1479 Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle
- 1480 Absaugen der Nebenhöhlen
- 1485 Operative Eröffnung u. Ausräumung der Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen von außen
- 1486 Radikaloperation der Kieferhöhle
- 1505 Eröffnung eines peritonsillären Abszesses
- 1508 Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus Rachen/Mund
- 1509 Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone
- 1510 Schlitzung des Parotis- o. Submandibularis-Ausführungsganges
- 1511 Eröffnung eines Zungenabszesses
- 1512 Teilweise Entfernung der Zunge
- 1513 Keilexzision aus der Zunge
- 1518 Operation einer Speichelfistel
- 1519 Operative Entfernung von Speichelstein(en)
- 1520 Exstirpation Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n)
- Aus Teil L: I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung (Ä2000 - Ä2010)
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- 2004 Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- 2005 Versorgung großer und/oder stark verunreinigter Wunde einschl. Umschneidung/Naht
- 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt / Abtragen von Nekrosen
- 2007 Entfernung von Fäden oder Klammern
- 2008 Wund- oder Fistelspaltung
- 2009 Entfernung unter der Hautoberfl. o. Schleimhaut gel. fühlbaren Fremdkörper
- 2010 Entfernung tiefsitz. Fremdkörper auf op. Wege aus Weichteilen o. Knochen
- Aus Teil L: II. und III. Extremitäten- bzw. Gelenkchirurgie (Ä2015 - Ä2181)
- Aus Teil L: V. Knochenchirurgie (Ä2250 - Ä2256)
- Aus Teil L: VI. Frakturbehandlung (Ä2321 - Ä2356)
- Aus Teil L: VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380 - Ä2432)
- 2380 Überpflanzung von Epidermisstücken
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik / Spalthauttransplantation
- 2386 Schleimhauttransplantation, einschl. Unterminierung Entnahmestelle u. plastischer Deckung
- 2397 Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms
- 2400 Öffnung Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche
- 2401 Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe
- 2403 Exzision einer in/unter der Haut/Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
- 2404 Exzision einer größeren Geschwulst
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- 2431 Eröffnung eines Karbunkels - auch mit Exzision
- 2432 Eröffnung einer Phlegmone
- Aus Teil L: VIII. Neurochirurgie (Ä2583 - Ä2586)
- Aus Teil L: IX: Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (Ä2625 - Ä2885)
- 2625 Verschluss weichen o. harten Gaumen
- 2640 Operative Verlagerung des OK bei Dysgnathie
- 2642 Operative Verlagerung des UK bei Dysgnathie
- 2650 Osteotomie bei extrem verl./ret. Zahn bei gefährdeten Nachbarstrukturen
- 2651 Entfernung tiefliegender Fremdkörper/Sequestrotomie durch Ost.
- 2655 Zystektomie über mehr als drei Zähne
- 2656 Zystektomie über mehr als drei Zähne - mit Entfernung ret./verl. Zähne u./o. WR
- 2657 Zystostomie über mehr als drei Zähne
- 2658 Zystostomie über mehr als drei Zähne - mit Entfernung ret./verl. Zähne u./o. WR
- 2680 Einrenkung der Luxation des UK
- 2681 Einrenkung der alten Luxation des UK
- 2682 Operative Einrenkung der Luxation Kiefergelenk
- 2685 Reposition eines Zahnes
- 2686 Reposition eines zahntragenden Bruchstücks (Alveolarfortsatz)
- 2687 Allmähliche Reposition gebrochener OK/UK o. Bruchstück (Alveolarfortsatz)
- 2688 Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese o. Aufhängung
- 2690 Operative Reposition / Fixation durch Osteosynthese bei UK-Bruch
- 2691 Operative Reposition / Fixation durch Osteosynthese bei OK-Aussprengung
- 2692 Operative Reposition / Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbr. Mittelgesichtsber.
- 2693 Operative Reposition / Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- o. Jochbogenfraktur
- 2694 Operative Entfernung Osteosynthesematerial
- 2695 Einrichtung u. Fixation gebrochenen Kiefer außerhalb der Zahnreihe, intra- u. extraorale Schienenverbände u. Stützapparate
- 2696 Drahtumschlingung UK o. orofaziale Drahtaufhängung
- 2697 Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen o. dergleichen
- 2698 Anlegen u. Fixation einer Schiene am unverletzten OK/UK
- 2699 Anlegen u. Fixation einer Schiene am gebrochenen OK/UK
- 2700 Anlegen Stütz-, Halte- o. Hilfsvorrichtungen am OK/UK bei Kieferklemmme
- 2701 Anlegen extraoralen Stütz-, Halte- o. Hilfsvorrichtungen, Verbands-/Verschlußplatte, Pelotte o. dergleichen
- 2702 Wiederanbringung Apparatur o. kleine Änderungen, auch Entfernung
- 2705 Ost. nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht
- 2706 Ost. nach disloziert verheilter Fraktur im UK
- 2710 Partielle Resektion OK/UK, Segmentosteotomie
- 2711 Partielle Resektion des OK/UK, Segmentosteotomie – mit Leist. nach Nrn. 2640/2642
- 2720 Ost. mit operativen Eingriffen am Mundboden
- 2885 Entfernung kleine Blutadergeschwulst
- Aus Teil B: Grundleistungen und allgemeine Leistungen / IV. Verweilgebühr (Ä7003 - Ä7566)
- 7003 Zuschlag bei Kindern bis 4 Jahren zu Nrn. 7560 - 7566
- Hinweise zu Nrn. 7560 bis 7566
- 7560 Verweilen - je angefangene halbe Stunde
- 7561 Verweilen - Zuschlag für dringend angefordert, unverzüglich erfolgte Ausführung
- 7562 Verweilen - Zuschlag für in der Zeit zwischen 20-22 / 6-8 Uhr
- 7563 Verweilen - Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
- 7564 Verweilen - Zuschlag für Samstag, Sonn- und Feiertag
- 7565 Verweilen - Zuschlag für Samstag, Sonn- u. Feiertag in der Zeit zwischen 20-22 Uhr / 6-8 Uhr
- 7566 Verweilen - Zuschlag für Samstag, Sonn- und Feiertag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
- Aus Teil B: Grundleistungen und allgemeine Leistungen / IV. Beistand bei ärztlichen Leistungen (Ä7610 - Ä7616)
- 7610 Beistand, je angefangene halbe Stunde
- 7611 Beistand - Zuschlag dringend angefordert, unverzüglich erfolgte Ausführung
- 7612 Beistand - Zuschlag für in der Zeit zwischen 20-22 Uhr / 6-8 Uhr
- 7613 Beistand - Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
- 7614 Beistand - Zuschlag für Samstag, Sonn- und Feiertag
- 7615 Beistand - Zuschlag für Samstag, Sonn- u. Feiertag in der Zeit zwischen 20-22 Uhr / 6-8 Uhr
- 7616 Beistand - Zuschlag für Samstag, Sonn- und Feiertag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
- GOÄ §§ 8 und 9: Wegegelder und Reiseentschädigungen
- Aus Teil B: VI. Berichte, Briefe
- Aus Teil C: I. Anlegen von Verbänden (Ä8200 - Ä8210)
- Aus Teil C: II. Blutentnahmen, Injektionen, Infusionen (Ä8250 - Ä8272)
- 8250 Blutentnahme aus der Vene
- 8251 Blutentnahme aus der Arterie
- 8252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 8253 Injektion, intravenös
- 8254 Injektion, intraarteriell
- 8255 Injektion, intraartikulär oder perineural
- 8271 Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten
- 8272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten
- Aus Teil C: III. Punktionen (Ä8300, Ä8303)
Beschluss des Bewertungsausschusses am 22.12.2004 gem. § 87 Abs. 3 SGB V
Der Bewertungsausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.01.2005 die Verschiebung der nachfolgenden Bema-Positionen von Bema-Teil 5 in Bema-Teil 2. Es gilt der Punktwert von Bema-Teil 2.
1 Abweichend hiervon besteht zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV Konsens, das dies für eine Leistung der Bema-Nr. 104 nicht gilt, da z. B. bei einer Epithese der Ersatz von fehlenden Zähnen durch eine Prothese nicht immer erforderlich ist.
Der Bewertungsausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.01.2005 die Verschiebung der nachfolgenden Bema-Positionen von Bema-Teil 5 in Bema-Teil 2. Es gilt der Punktwert von Bema-Teil 2.
104
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile
300 Pkte.
a) kleineren Umfanges
500 Pkte.
b) größeren Umfanges
Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen sind nach den allgemeinen Bestimmungen des Bema abrechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nrn. 101 - 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.1
1 Abweichend hiervon besteht zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV Konsens, das dies für eine Leistung der Bema-Nr. 104 nicht gilt, da z. B. bei einer Epithese der Ersatz von fehlenden Zähnen durch eine Prothese nicht immer erforderlich ist.