820 0 | Instandsetzung einer Krone/eines Flügels oder eines Brückengliedes |
Kurztext | Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone-, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückengliedes wie z. B. - Trennspalt schließen, - Kronenrand verlängern, - Bruch oder - Riss beseitigen, - Kontaktpunkt wiederherstellen, - Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 820 0 ist je Maßnahme an einer Krone/Flügel, teleskopierenden Krone oder einem Brückenglied abrechenbar. Die L-Nr. 807 0 und ggf. die Erneuerung der Verblendung ist zusätzlich abrechenbar. |