808 0 | Teilunterfütterung einer Basis |
Kurztext | Teilunterfütterung einer Basis |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Basisteil unterfüttern, ggf. einschließlich Sicherung von vorhandenen Verbindungselementen |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 808 0 ist je Prothese oder KFO/FKO-Basis einmal abrechenbar. Die L-Nr. 808 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 801 0, 802 1 - 802 7, 861 0, 862 0 und 863 0. Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar. |