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Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn
(Dev)
11 Pkte.
11 Pkte.
Zu Bema-Nr. 31:
Die im Zusammenhang mit einer Devitalisierung vorgenommene Eröffnung eines Zahnes kann nicht als Trepanation nach Nr. 31 abgerechnet werden.