2701
Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlußplatte, Pelotte oder dergleichen – im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen –
200 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Für die Eingliederung einer Wundverbandsplatte mit großem Aufwand oder die Eingliederung einer zur Verbandsplatte umgestalteter Prothese mit großem Aufwand ist die GOÄ-Nr. 2701 abzurechnen.
Beispiele: Wundverbandsplatte in Verbindung mit- Mundbodenvertiefungen,
- Lappen-OP mit Verschiebeplastiken,
- Kieferplastiken
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- Das Eingliedern einer Wundverbandsplatte nach GOÄ-Nr. 2701 in Verbindung mit operativen Eingriffen ohne Vorliegen von Kieferbruch oder Unfallgeschehen wird über den Bema-Teil 1 (KCH) abgerechnet. Für diese Wundverbandsplatte ist keine Anzeige an die Krankenkasse zu schicken; die Abrechnung der Bema-Nr. 2 ist somit nicht möglich.
- Das Eingliedern einer Wundverbandsplatte nach GOÄ-Nr. 2701, die durch Kieferbruch oder Unfallgeschehen erforderlich wurde, wird über den Bema-Teil 2 (KIBR) abgerechnet. Für diese Wundverbandsplatten ist eine Anzeige an die Krankenkasse zu schicken; die Abrechnung der Bema-Nr. 2 ist somit möglich.