601
Materialkosten bei der Verwendung von Stiften
602
Telefon-, Versand-, Portokosten
603
Laborkosten Zahnarztlabor
604
Laborkosten Fremdlabor
In die Bemerkungsspalte sind die Beträge in Cent einzutragen.
KZVB-Hinweise:
- Die Bema-Nr. 601 ist im Zusammenhang mit der Bema-Nr. 16 nicht berechnungsfähig. Diese Kosten beziehen sich in der Regel auf die Kosten für die Verwendung von Stiften bei Aufbaufüllungen.
- Für den Versand von Behandlungsplänen an die Krankenkasse zur Kostenübernahmeerklärung sind Portokosten unter der Bema-Nr. 602 nicht abrechenbar.
- Für den Versand von Behandlungsplänen an den Versicherten zur Weiterleitung an die Krankenkasse sind Portokosten unter der Bema-Nr. 602 nicht abrechenbar. Gleiches gilt für die Zusendung von Unterlagen an den Patienten, wie z. B. AU-Bescheinigungen, Bescheinigungen im Sinne der GOÄ-Nr. 7750 und Rezepte.
- Für den Versand von Stellungnahmen bzw. Unterlagen an die KZVB sind Portokosten unter der Bema-Nr. 602 nicht abrechenbar.
- Für den Versand von Unterlagen an den Gutachter bzw. Beratungszahnarzt sind die tatsächlich anfallenden Portokosten unter der Bema-Nr. 602 über die eGK abrechenbar.
- Laborrechnungen für Kosten, die unter den Bema-Nrn. 603/604 abgerechnet werden, verbleiben in der Praxis bei den Krankenblattunterlagen bis ein Jahr nach Abrechnung.
- Unter den Bema-Nrn. 603/604 sind die Material- und Laborkosten für Verbandplatten im Zusammenhang mit konservierend/chirurgischen Eingriffen abrechenbar.