7700
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
5 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Unter der GOÄ-Nr. 7700 sind alle zahnärztlichen Mitteilungen, von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu einer notwendigen Mitteilung über die Behandlung im Notdienst abrechenbar.