820 8 | Instandsetzung einer implantatgestützten Krone |
Kurztext | Instandsetzung Krone/implantatgest. |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone, wie z. B. - Trennspalt schließen, - Kronenrand verlängern, - Bruch oder - Riss beseitigen, - Kontaktpunkt wiederherstellen, - Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 820 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (Ausnahmefälle Einzelzahnlücke) abrechenbar. Die L-Nr. 820 8 ist je Maßnahme an einer Krone abrechenbar. Die L-Nr. 807 0 und ggf. die Erneuerung der Verblendung ist zusätzlich abrechenbar. |