Vereinbarung Bayerische Polizei
Anmerkung: Für die Bayerische Polizei gelten für gleich- und andersartige Versorgungen die doppelten Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen, unabhängig vom abweichenden ZE-Punktwert.
Anmerkung: Für die Bayerische Polizei gelten für gleich- und andersartige Versorgungen die doppelten Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen, unabhängig vom abweichenden ZE-Punktwert.