K6
Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
30 Pkte.
Zu Bema-Nrn. K1 bis K9:
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
KZVB-Hinweise:
- Während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung sind KB-Positionen nicht abrechenbar.
- Die tatsächlich angefallenen Material- und/oder Laborkosten sind zu Bema-Nr. K6 abrechenbar.