208 2 | Metallzahn, gegossen |
Kurztext | Metallzahn, gegossen |
Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 208 2 ist bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen oder für die Versorgung von verengten Einzelzahnlücken oder über einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers abrechenbar. Neben der L-Nr. 208 2 sind die L-Nrn. 302 0, 303 0 und 362 0 für den Metallzahn nicht abrechenbar. |