810 8 | Prothesenbasis erneuern bei Implantatversorgung |
Kurztext | Prothesenbasis erneuern / Implantatv. |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Die L-Nr. 810 8 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung des Zahnkranzes sowie ggf. einschließlich Sicherung von vorhandenen Verbindungselementen. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 810 8 ist je Prothese einmal abrechenbar. Die L-Nr. 810 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar. Die L-Nr. 810 8 ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 801 8, 802 1 - 802 7. Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 8 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar. |