212 0 | Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n) |
Kurztext | Zuschlag einzelne gegossene Klammer |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Klammer einzeln gegossen, ggf. einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 212 0 ist bei einer wiederherzustellenden Modellgussprothese je Prothese oder bei der Herstellung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen je Prothese einmal abrechenbar. |