7564
Verweilen,
ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich –,
je angefangene halbe Stunde,
incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen
58 Pkte.
(entspricht GOÄ-Nr. 56 plus Zuschlag H)