2381
Einfache Hautlappenplastik
42 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2381 ist anzusetzen für eine Schleimhaut-Verschiebelappenplastik.
- Der einfache Wundverschluss ist nicht Gegenstand dieser Leistung.
- Die Voraussetzung für den Leistungsansatz ist ein Schleimhautsubstanzdefekt (z. B. freiliegender Knochen, konventionell unstillbare Blutung). Des Weiteren kann die GOÄ-Nr. 2381 bei Risikopatienten angezeigt sein; zum Beispiel bei Zustand nach Radiatio, permanenter Antikoagulationstherapie, Dialysepflicht, Schutz exponierter und nicht dem Mundhöhlenmilieu aussetzbarer anatomischer Strukturen (z. B. Nerven etc.).
- Für diese Position wird eine leistungsbezogene Angabe (Zahn/Gebiet) bei der Abrechnung empfohlen.