Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der GKV
-Negativliste-
Hinweise der KZVB
Durch das am 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz ist der für die gesetzliche Krankenversicherung zuständige Minister ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung unwirtschaftliche Arzneimittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen auszuschließen (§ 34 Abs. 3 SGB V). Diese Verordnung ist vom Kabinett bestätigt und mit Zustimmung des Bundesrates am 21. Februar 1990 verabschiedet worden.In der Verordnung werden Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen benannt, die zu einem Ausschluss der Arzneimittel führen, in denen diese Wirkstoffe bzw. Kombinationen enthalten sind.
Am 01.10.1991 ist die sogenannte Negativliste in Kraft getreten. Darin sind die Präparate aufgelistet, die durch die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Nach der Verordnung vom 21. Februar 1990 handelt es sich um Arzneimittel, die "als unwirtschaftlich" anzusehen sind, da sie "für das Therapieziel oder zu Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten oder deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden können oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist". (Anm.: gilt nicht für Lokalanästhetica-Zusätze in Zubereitungen für Injektionen)
Als unwirtschaftlich werden nach dieser Verordnung u.a. angesehen: Kombinationen von "Vitaminen mit analgetischen oder antirheumatischen Bestandteilen" (z. B. Aspirin plus C oder ASS + C-ratiopharmR).
Ebenfalls unwirtschaftlich, da ihre Wirkung wegen der Vielzahl arzneilich wirksamen Bestandteile nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann, sind Arzneimittel mit mehr als drei arzneilich wirksamen Bestandteilen.
Nach der gültigen Negativliste vom Oktober 2003 sind u. a. folgende Präparate unwirtschaftlich und somit nicht verordnungsfähig:
Aspirin plus C Brausetabletten | Bayer Vital | NovoPetrin Schmerztabl. | OTW |
ASS + C Brausetabletten | Ratiopharm | Novum Schmerztabl. | Wero |
ASS + C Brausetabletten | Hexal | Optalidon N Dragees/Suppos. | Novartis |
Boxazin plus C Brausetabletten | Boehringer Ingelheim Pharma | Praecineural Supp. F. Erw. | Pfleger |
Coffalon Tabletten | Stark | Repha-Os Mundspray | Repha |
Coffeemed N Tabletten | Passauer | Ring Tabletten N | Pfizer |
Cresophene | A-1 Dental | Sanaphten Paste | A-1 Dental |
Dentocaps Kapseln | Blanco | Saridon Tbl. | Roche |
Dolo Neurobion forte N | Merck | Socketol Paste | A-1 Dental |
Glutisal Tabletten | Ravensberg | Speichelersatzlösung | Niemann |
Jodoform Paste | A-1 Dental | Thomapyrin C Brausetabletten | Boehringer Ingelheim Pharma |
Korodin Tropfen | Robugen GmbH | Togal Kopfschmerz-Brause+Vit. C | Togal |
LPC Pyocid flüssig | Speiko | Togal Tabletten | Togal |
LPC Pyocid Paste | Speiko | Wobenzym N Drag. | Mucos |
Ledermix Zementpulver | Riemser | ||
Lemocin CX Gurgellösung | Novartis | ||
Melabon plus C Brausetabletten | Rentschler | ||
Mundisal Gel | div. Hersteller | ||
Neyparadent Liposome | Vitorgan | ||
Neypulpin N, St. I, II, III | Vitorgan | ||
Neypulpin St, I, II, III | Vitorgan |
Darüber hinaus gibt es sicher weitere hier nicht aufgeführte unwirtschaftliche, aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossene Arzneimittel. Eine vollständige Aufzählung der Negativliste ist aufgrund des Umfanges nicht möglich. Im Zweifelsfall kann der Apotheker Auskunft geben.