712 1 | Verarbeitung von Weichkunststoff |
Kurztext | Weichkunststoff (KFO) |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung eines Positioners, von Aufbissen oder von Abschirmelementen |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 712 1 ist je Kiefer einmal abrechenbar. Die L-Nr. 712 1 ist bei der Verwendung von elastischen Fertigteilen neben der L-Nr. 710 0 nicht abrechenbar. |