8
Sensibilitätsprüfung der Zähne
(ViPr)
6 Pkte.
6 Pkte.
Leistungen nach Nr. 8 sind auch bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen auf dem Erfassungsschein abzurechnen.
KZVB-Hinweis:
- Die Befunde der Sensibilitätsprüfung sind einzelzahnbezogen zu dokumentieren.