032 0 | Formteil |
Kurztext | Formteil |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Tiefgezogenes Formteil zur Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder Brückenzwischengliedern im direkten Verfahren |
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Erläuterungen zur Abrechnung Ein Formteil nach L-Nr. 032 0 ist abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Brücken. Bei der Herstellung von provisorischen Kronen und Stiftkronen ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nur abrechenbar, wenn mindestens drei provisorische Kronen bzw. Stiftkronen auf benachbarten Zähnen hergestellt werden. Die L-Nr. 032 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar. Ein Formteil nach L-Nr. 032 0 ist nicht abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder von Brückenzwischengliedern nach L-Nr. 031 0. |