022 8 | Bisswall bei Implantatversorgung |
Kurztext | Bisswall bei Implantatversorgung |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese. Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregistrierhilfe. |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 022 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar. Die L-Nr. 022 8 ist je Basis einmal abrechenbar. Die L-Nr. 022 8 ist für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 6 je Basis einmal abrechenbar. |