021 8 | Basis aus Autopolymerisat - für Aufstellung bei Implantatversorgung |
Kurztext | Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Basis aus Kunststoff bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 021 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar. |