111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien, je Sitzung
10 Pkte.
Für diese Leistung kann die Nr. 38 daneben nicht abgerechnet werden.
KZVB-Hinweise:
- Neben Bema-Nr. 111 ist in derselben Sitzung die Bema-Nr. 38 nur dann abrechenbar, wenn gleichzeitig zum Beispiel die Nachbehandlung nach einer Extraktion, einer operativen Zahnentfernung oder einem ähnlichen chirurgischen Eingriff erfolgt.
- Die Bema-Nr. 111 unterliegt der Genehmigungspflicht. Bei der Abrechnung der Bema-Nr. 111 ist immer die Anzahl der tatsächlich erbrachten Nachbehandlungen anzugeben. Diese kann von den Angaben unter den "vorgesehenen Maßnahmen" abweichen.
- In der Karteikarte ist genau anzugeben, welche Nachbehandlungsmaßnahmen an welchen Zähnen durchgeführt wurden. Allein die Angabe "Bema-Nr. 111" ist nicht ausreichend für die Dokumentation.
- Die Bema-Nr. 111 kann nicht zur bloßen Nachuntersuchung angesetzt werden (Behandlungsmaßnahmen: z. B. Entfernen Wundverband, Spülung, NaCl).