Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal
14 Pkte.
Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach Nrn. 123a oder 123b nicht abrechnungsfähig.
KZVB-Hinweis:
Die Bema-Nr. 123b ist je Kiefer einmal abrechenbar.
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