2697
Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
39 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Diese Leistung ist auch zum Fixieren gelockerter Zähne abrechenbar. Bei der Schienung parodontal gelockerter Zähne sind zusätzlich die Richtlinien zu beachten.
- Für das Anschlingen eines freigelegten Zahnes (Bema-Nr. 63) ist die GOÄ-Nr. 2697 über die KCH-Abrechnung abrechenbar, zusammen mit Materialkosten unter der Bema-Nr. 603 (Laborkosten Zahnarztlabor).