2009
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
12 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Das Entfernen eines kleinen Knochensplitters kann nach GOÄ-Nr. 2009 abgerechnet werden.
- Das Entfernen eines abgesplitterten Zahnteiles, das noch mit der Gingiva verbunden ist, kann nach GOÄ-Nr. 2009 abgerechnet werden.
- Das Entfernen eines Implantates ist keine vertragszahnärztliche Leistung.
- Für mehrere Fremdkörper bei getrenntem Operationszugang mehrfach abrechnungsfähig.
- Für diese Position wird eine leistungsbezogene Angabe (Zahn/Gebiet) bei der Abrechnung empfohlen.