Aus Teil L: IX: Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (Ä2625 - Ä2885)
2685 Reposition eines Zahnes
KVR
2685
Reposition eines Zahnes
23 Pkte.
KZVB-Hinweis:
Die GOÄ-Nr. 2685 ist nur bei frisch luxierten Zähnen, nicht bei parodontal geschädigten Zähnen abrechenbar.
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