2583
Neurolyse, als selbständige Leistung
103 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2583 ist z. B. ansetzbar für die Lösung von Nerven aus vernarbtem oder entzündlich verändertem Gewebe im Mundbereich.
- Die alleinige Darstellung zum Schutz eines Nerves bei einem chirurgischen Eingriff löst nicht die GOÄ-Nr. 2583 aus. Als vorbereitende oder begleitende Maßnahme für Nichtvertragsleistungen (z. B. Implantation) ist die Nummer nicht abrechenbar.