§ 6 Antragstellung
Alle Anträge, die während der Beratung zum jeweiligen Punkt der Tagesordnung gestellt werden, sind dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung zu übergeben und werden vor neuer Worterteilung in der Reihenfolge ihres Eingangs bekanntgegeben und den Anwesenden zur Verfügung gestellt.