Kieferorthopädische Leistungen (6000 - 6260)
Nummer | Leistung | Punktzahl | 1,0-fach € |
2,3-fach € |
3,5-fach € |
6000 | Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach der Nummer 6000 im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung ist in der Rechnung zu begründen. |
80 | 4,50 | 10,35 | 15,75 |
6010 | Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060 | 180 | 10,12 | 23,28 | 35,43 |
6020 | Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels (zeichnerische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels, Wachstumsanalysen) | 360 | 20,25 | 46,57 | 70,87 |
6030 | Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, geringer Umfang | 1350 | 75,93 | 174,63 | 265,74 |
6040 | Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, mittlerer Umfang | 2100 | 118,11 | 271,65 | 413,38 |
6050 | Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, hoher Umfang Bei Maßnahmen von mittlerem Umfang nach der Nummer 6040 müssen mindestens drei, bei Maßnahmen von hohem Umfang mindestens vier der Kriterien nach den Buchstaben a) bis e) erfüllt sein: a) Zahl der bewegten Zahngruppen: zwei und mehr Zahngruppen, b) Ausmaß der Zahnbewegung: mehr als 2 Millimeter, c) Art der Zahnbewegung: körperlich mehr als 2 Millimeter, kontrollierte Wurzelbewegung, direkte Veränderung der Bisshöhe, Zahndrehung mehr als 30 Grad, d) Richtung der Zahnbewegung: entgegen Wanderungstendenz, e) Verankerung: mit zusätzlichen intra- oder extraoralen Maßnahmen. |
3600 | 202,47 | 465,68 | 708,65 |
6060 | Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, geringer Umfang | 1800 | 101,24 | 232,84 | 354,33 |
6070 | Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, mittlerer Umfang | 2600 | 146,23 | 336,33 | 511,80 |
6080 | Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang Bei Maßnahmen von mittlerem Umfang muss mindestens ein Kriterium nach den Buchstaben a) bis c), bei Maßnahmen von hohem Umfang müssen mindestens zwei der Kriterien erfüllt sein: a) Ausmaß der Bissverschiebung: mehr als 4 Millimeter, b) Richtung der durchzuführenden Bissverschiebung, Unterkiefer relativ zum Oberkiefer: dorsal, c) Skelettale Bedingungen: ungünstige Wachstumsvoraussetzungen. Die Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 umfassen alle im Behandlungsplan festgelegten Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren. Die Maßnahmen im Sinne der Nummern 6030 bis 6080 umfassen alle Leistungen zur Kieferumformung und Retention bzw. zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren, unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden oder den verwendeten Therapiegeräten. Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig. |
3600 | 202,47 | 465,68 | 708,65 |
6090 | Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer | 700 | 39,37 | 90,55 | 137,79 |
6100 | Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel | 165 | 9,28 | 21,34 | 32,48 |
6110 | Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes | 70 | 3,94 | 9,05 | 13,78 |
6120 | Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel | 230 | 12,94 | 29,75 | 45,27 |
6130 | Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes | 20 | 1,12 | 2,59 | 3,94 |
6140 | Eingliederung eines Teilbogens | 210 | 11,81 | 27,16 | 41,34 |
6150 | Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer | 500 | 28,12 | 64,68 | 98,42 |
6160 | Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z. B. Headgear). | 370 | 20,81 | 47,86 | 72,83 |
6170 | Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe. Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig |
500 | 28,12 | 64,68 | 98,42 |
6180 | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig | 270 | 15,19 | 34,93 | 53,15 |
6190 | Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen Neben der Leistung nach der Nummer 6190 ist die Leistung nach der Nummer 0010 in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig. |
140 | 7,87 | 18,11 | 27,56 |
6200 | Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen | 450 | 25,31 | 58,21 | 88,58 |
6210 | Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention einschließlich kleiner Änderungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte, Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion, je Sitzung | 90 | 5,06 | 11,64 | 17,72 |
6220 | Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z. B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer | 180 | 10,12 | 23,28 | 35,43 |
6230 | Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer | 180 | 10,12 | 23,28 | 35,43 |
6240 | Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke) | 270 | 15,19 | 34,93 | 53,15 |
6250 | Beseitigung des Diastemas, als selbstständige Leistung | 450 | 25,31 | 58,21 | 88,58 |
6260 | Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, als selbstständige Leistung | 1100 | 61,87 | 142,29 | 216,53 |