Abrechnung von Laborleistungen bei der KFO-Behandlung
Die Material- und Laborkosten sind nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) abzurechnen und bei der Onlineeinreichung im Rahmen der Abrechnungsdatei zu übermitteln. Zur Abrechnung der Praxismaterialkosten sind die für Bayern gültigen Kategorienummern der Materialien zu verwenden.
Von der verpflichtenden Onlineeinreichung ausgenommen bleiben bis auf Weiteres Laborrechnungen, die von einigen Laboren den Praxen nicht elektronisch übermittelt werden. Werden Fremdlaborrechnungen im Kontext einer Onlineeinreichung in Papierform eingereicht, bitten wir diese als Kopien direkt an die ABZ eG zu senden. Diese sind mit den Versichertenangaben und der ABE-Nummer der Praxis zu versehen, um sie den elektronisch übermittelten Fällen zuordnen zu können. Die Original Laborrechnungen verbleiben in der Praxis.
Werden sowohl Behandlungsleistungen1 als auch Fremdlaborrechnungen papiergebunden eingereicht, sind die Laborbelege als Kopien an das Abrechnungsformular zu heften. In diesen Fällen werden sowohl die Behandlungsdaten als auch die Laborpositionen von der ABZ eG erfasst. Die eingereichten Rechnungskopien werden nach der Erfassung durch die ABZ eG vernichtet. Die Original Laborrechnungen verbleiben in der Praxis.