1508
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund
11 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Unter den Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1508 fallen alle Fremdkörper, die der Patient nicht selbst mit sämtlichen Hilfsmitteln (z. B. Zahnseide) oder nur unter großen Schwierigkeiten entfernen kann und dazu ärztlicher Hilfe bedarf. Das Entfernen oberflächlicher und leicht entfernbarer Speisereste fällt nicht unter diese Gebührennummer.