9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 31 Bekanntmachungen der Vereinigung
Die Bekanntmachungen der Vereinigung erfolgen durch Veröffentlichung im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) oder durch Mitgliederrundschreiben.
§ 32 Änderung, Genehmigung und Inkrafttreten der Satzung
(1) Zur Änderung der Satzung sind die gültigen Stimmen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen der Vertreterversammlung erforderlich, mindestens jedoch die gültigen Stimmen von mehr als der Hälfte der satzungsmäßigen Gesamtzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung.(2) Die Satzung und ihre Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und sind unverzüglich nach Zugang der Genehmigung bekanntzumachen. Die Satzung und ihre Änderungen treten – soweit nicht ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist – zehn Tage nach Bekanntmachung (Erscheinungsdatum BZB bzw. Datum Rundschreiben) in Kraft.