Überweisungen an einen Vertragszahnarzt oder Vertragsarzt
Die Regelung findet sich im § 11 BMV-Z
Die Überweisungen nach § 11 BMV-Z sind auf dem Arzneiverordnungsblatt "Muster 16" vorzunehmen. Dabei ist der Grund der Überweisung, der Name des Versicherten oder die Versichertennummer, der Name des Vertragszahnarztes und seine Anschrift anzugeben. Überweisungen können auch mittels Praxis-EDV erstellt werden, wobei Inhalt und Aufbau dem Muster 16 entsprechen müssen.