34
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung
(Med)
15 Pkte.
15 Pkte.
Medikamentöse Einlagen sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.