Rahmenvereinbarung über die zahnärztliche Versorgung
der Hilfeberechtigten nach dem SGB XII und SGB VIII, § 276 LAG
und der Kriegsopferfürsorge nach §§ 10, 11 BVG (KOF),
sowie der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zwischen der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns - nachfolgend KZVB genannt -
und dem