II. Erläuterungen zu den einzelnen Gruppen:
K Transversale Abweichung – beid- bzw. einseitiger Kreuzbiss
Es erfolgt keine Differenzierung zwischen dentalen und skelettalen Abweichungen.
Eine Zuordnung zur Gruppe K ist nur möglich, wenn am seitlichen Kreuzbiss auch permanente Seitenzähne beteiligt sind.
Eine Kreuzbisstendenz mit Höcker-Höckerverzahnung permanenter Seitenzähne (Kopfbiss) wird der Gruppe K, Grad 2 zugeordnet.