29
Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn
(Dev)
11 Pkte.
11 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die Bema-Nr. 29 ist je Zahn einmal abrechenbar, auch bei wiederholtem Vorgang.
- Im Ausnahmefall ist die Bema-Nr. 29 nach erbrachter Leistung nach Bema-Nr. 31 möglich, z. B. bei vorhandener Restvitalität. Dies gilt nicht, wenn bereits vorher endodontische Maßnahmen an dem Zahn erbracht wurden. In der Patientenkarteikarte muss eine gesonderte und aussagekräftige Dokumentation für die Bema-Nr. 29 vorhanden sein.