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Stiftverankerung einer Füllung (zusätzlich zu den Nrn. 13c, d), je Zahn, einschließlich Materialkosten
(St)
20 Pkte.
20 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Werden Stifte zur Bema-Nrn. 13a/b benötigt, dann sind diese als Materialkosten unter der Ordnungsnummer 601 abrechenbar.