10
Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung
(üZ)
6 Pkte.
6 Pkte.
Prophylaktische Maßnahmen können nicht nach Nr. 10 abgerechnet werden.
KZVB-Hinweise:
- Die Bema-Nr. 10 ist als therapeutische Maßnahme an Zahnhälsen einmal je Sitzung abrechenbar.
- Neben der Bema-Nr. 10 ist in derselben Sitzung die Bema-Nr. IP 4 (da prophylaktische Leistung) nicht abrechenbar.