7561
Verweilen,
ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich –,
je angefangene halbe Stunde,
incl. Zuschlag für dringend angeforderte und unverzügliche erfolgte Ausführung
38 Pkte.
(entspricht GOÄ-Nr. 56 plus Zuschlag E)