151
Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung
(Bs1)
38 Pkte.
38 Pkte.
Neben der Leistung nach Nr. 151 sind die Leistungen nach Nrn. 153 a, 153 b, 154 und 155 nicht abrechnungsfähig. Die Nummer 151 kann zusätzlich zum Wegegeld und zur Reiseentschädigung abgerechnet werden.