51b
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie
(Pla0)
40 Pkte.
40 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- In Verbindung mit einer Zystenoperation oder einer Wurzelspitzenresektion ist nur die Abrechnung der Bema-Nr. 51b möglich.
- Zur Abrechnung der Bema-Nr. 51b (Pla0) in Verbindung mit Osteotomie und Zystenentfernung;
Zur Abrechnung der Bema-Nr. 51b (Pla0) in Verbindung mit Wurzelspitzenresektion und Zystenentfernung:
Die Osteotomie bzw. Wurzelspitzenresektion beinhaltet: Bildung eines Mukoperiostlappens, Abtragen des Knochens, Wundversorgung etc. Der damit eventuell erforderliche plastische Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle wird nach Bema-Nr. 51b (Pla0) abgerechnet. Die Operation einer in diesem Fall ggf. zusätzlichen, separaten Zyste durch Zystektomie wird nach der Bema-Nr. 56c (Zy3) berechnet. Die Abrechnungsbestimmungen der Bema-Nr. 56 gelten entsprechend. - Die Bema-Nr. 51b ist unabhängig von der Anzahl der Perforierungen pro Kieferhöhle nur einmal abrechenbar.