50
Exzision einer Schleimhautwucherung (z. B. lappiges Fibrom, Epulis)
(Exz2)
37 Pkte.
37 Pkte.
- Eine Leistung nach Nr. 50 ist in derselben Sitzung nicht für dasselbe Operationsgebiet neben einer anderen chirurgischen Leistung abrechnungsfähig.
- Eine Leistung nach Nr. 50 ist auch mehrmals je Kiefer abrechnungsfähig, wenn es sich um getrennte Operationsgebiete handelt.
KZVB-Hinweise:
- Die Bema-Nr. 50 ist nicht für parodontal-chirurgische Maßnahmen abrechenbar. (siehe Virti-Clip)
- Die chirurgische Kronenverlängerung stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar.