48
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
(Ost2)
78 Pkte.
78 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der Bema-Nr. 48 abgegolten.
- entfällt (Bayerisches Landessozialgericht, Az. L 12 KA5002/20)
- Erläuterung:
- verlagert: am falschen Platz oder in die falsche Richtung durchbrechend
- retiniert: nicht oder nur teilweise durchgebrochen
- impaktiert: vollständig im Knochen eingeklemmt