45
Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung
(X3)
40 Pkte.
40 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Auch wenn der Zahn beim Extraktionsversuch frakturiert, so dass dadurch für die Entfernung ein erheblicher Mehraufwand entsteht, ist die Bema-Nr. 45 abrechenbar.
- Erfordert die Entfernung eines Zahnes vorab das Durchtrennen der Wurzeln oder muss die umgebende Knochenwand mit einer Fräse teilweise abgetragen werden, so ist die Bema-Nr. 45 ebenfalls abrechenbar (ohne Aufklappung/Bildung eines Mukoperiostlappens).
- Eine ausführliche und aussagekräftige Dokumentation des chirurgischen Mehraufwandes muss in der Patientenakte vermerkt sein.