UP6
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
25 Pkte.
a) kleinen Umfanges (ohne Abformung)
42 Pkte.
b) größeren Umfanges (mit Abformung)
37 Pkte.
c) Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
19 Pkte.
d) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
19 Pkte.
e) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente
Für das Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente können den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden.
Gründe des Bewertungsausschusses zur Einführung der Bema-Leistung:
"Mit BEMA-Nrn. UP6 a bis UP6 e werden Gebühren für Reparaturleistungen und ggf. erforderliche Erweiterungen vereinbart. Mit der Ausdifferenzierung in fünf Einzelleistungen sollen sämtliche regelhaft in Betracht kommenden Reparaturen abgedeckt und mit den entsprechenden Bewertungen dem jeweiligen Inhalt und Aufwand Rechnung getragen werden. In Abgrenzung dazu wird klargestellt, dass für das bloße Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden können."